Regelungen für Jahres- und Saisonstellplätze

Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Fassung der Campingplatzordnung, die speziell für unsere Jahres- und Saisongäste erstellt wurde. Gemeinsam sorgen wir für einen ordentlichen Campingplatz. Dies ist nur möglich, wenn sich alle an die Vereinbarungen halten.

Ist etwas unklar, unvollständig oder haben Sie Zweifel an etwas? Fragen Sie uns! Sie können dies telefonisch unter 0521-387258 oder über das Formular am Ende dieser Seite tun.

Die nachstehende Campingplatzordnung und die Hiswa-Recron-Bedingungen sind Bestandteil Ihres Vertrags oder Ihrer Reservierung für einen Jahres- oder Saisonplatz.

Der Standort

  1. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km pro Stunde.
  2. Lastwagen, Anbaugeräte oder andere schwere Fahrzeuge sind auf unserem Gelände nicht erlaubt. Nur mit Zustimmung des Campingplatzes können schwere Fahrzeuge auf unserem Gelände zugelassen werden
  3. Im Winter kann die Schranke bei Nässe gesperrt werden. Dies ist notwendig, um den Weg zu erhalten.
  4. Es sind maximal 2 Hunde/Haustiere erlaubt. Hunde müssen außerhalb Ihres Stellplatzes immer an der Leine geführt werden. Wir haben das Recht, Ihre Haustiere abzulehnen (im Falle von Belästigung).
  5. Die Schranke ist von 8 Uhr morgens bis 22.30 Uhr abends in Betrieb. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren des Geländes wegen der Nachtruhe nicht gestattet. Benutzen Sie die Notmünze nur in echten Notfällen. Nach der Benutzung wird Ihr Pass gesperrt. Die Aufhebung der Sperrung und der Erhalt einer neuen Münze ohne triftigen Grund kostet 10 €.
  6. Es ist nicht erlaubt, Anhänger auf dem Campingplatz zu parken. Natürlich ist es kein Problem, wenn der Anhänger eine Zeit lang auf dem Stellplatz steht, wenn Sie etwas abholen oder zum Campingplatz bringen, aber das Abstellen eines Anhängers muss zu Hause oder anderswo erfolgen.

Einrichtungen

  1. Die Nutzung des Schwimmbads ist nur für angemeldete Gäste (mit Reservierung oder auf Rechnung) gestattet. Angemeldete Tagesgäste (2,50 € p.P.P.D.) und/oder Untermieter (3,50 € p.P.P.N.) können das Schwimmbad und andere Einrichtungen ebenfalls nutzen.
  2. Die Benutzung der Toiletten und Duschen im Sanitärgebäude ist den Feriengästen und Jahresgästen vorbehalten, die selbst nicht über diese Einrichtungen verfügen.
  3. Alle Jahres- und Saisongäste sollten nur ihre eigenen Wasser- und Stromzapfstellen benutzen. Es ist jedoch erlaubt, im Sanitärgebäude gegen eine Gebühr Warmwasser zu zapfen.
  4. Der Indoor-Spielplatz ist nur für Kinder bis zu 12 Jahren geeignet.
  5. Das Parken ist nur auf dem allgemeinen Parkplatz und auf dem eigenen Stellplatz erlaubt. Das Parken auf den Stellplätzen anderer Gäste und vor allem auf Wanderplätzen ist nicht erlaubt. Es kann vorkommen, dass Gäste früher ankommen, und wir möchten den Rasen schonen.
  6. Das Betreten des Geländes, des Schwimmbads und/oder der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

Hausmüll und Grünabfälle

  1. Hausmüll, Glas und Papier sind in den dafür vorgesehenen Containern an der Rezeption zu entsorgen.
  2. Sperrmüll wie Möbel, Matratzen und/oder Gartenabfälle usw. dürfen nicht in oder bei diesen Containern deponiert werden. Diese müssen Sie selbst entsorgen.
  3. Grünabfälle können auf der Grünabfalldeponie auf der anderen Seite des Campingplatzes entsorgt werden. Es gibt einen Platz nur für Laub, kleinen Baumschnitt, Baumstümpfe und Grasabfälle. Dickere Äste, die zerkleinert werden können (ab Handgelenkstärke), dürfen auf einen separaten Haufen gelegt werden.

Grünpflege

  1. Das Gras auf Ihrem Jahresplatz sollte regelmäßig gemäht und die Pflanzen mindestens zweimal im Jahr beschnitten werden.
  2. Brandgefährdete Hecken wie Koniferen oder unkrautartige Pflanzen wie Bambus oder Hedera sollten nicht gepflanzt werden.
  3. Vorhandene Hedera oder andere Unkrautpflanzen sollten mit äußerster Sorgfalt gepflegt werden, damit sie sich nicht zu weit ausbreiten oder in die Bäume hineinwachsen.
  1. Der Rückschnitt von mehrjährigen Ästen sollte in Absprache mit uns erfolgen. Es ist nicht erlaubt, die Bäume selbst zu ernten.
  2. Sie müssen Ihren Stellplatz selbst von Laub befreien. Laub und andere Grünabfälle müssen auf die dafür vorgesehene Fläche am anderen Ende des Campingplatzes gebracht werden. Es ist verboten, Grünabfälle in bewaldete Böschungen und/oder Gräben oder andere Stellen zu kippen.
  3. Der Rückschnitt von Hecken entlang von Wegen oder anderen öffentlichen Teilen des Campingplatzes erfolgt außen und oben durch den Campingplatz. Das Innere und die gesamte Bepflanzung Ihres Jahresplatzes müssen Sie selbst pflegen.

Unterkunft:

  1. Der Platz ist ausschließlich für den Freizeitgebrauch 4 ansässiger Familienmitglieder.
  2. Eine Reservierung ist namengebunden, Familienmitglieder und zusätzliche Gäste wie die 2.
  3. Besucher und Untermieter sollten sich immer an der Rezeption melden.
  4. Tagesbesuche sind kostenlos, Untermieter oder Mieter müssen sich anmelden und 3,50 € p.P.P.N. bezahlen.
  5. Untervermietung insgesamt max. 6 Wochen pro Jahr, davon max. 3 aufeinanderfolgende Wochen. Die Anmeldung ist obligatorisch.
  6. Aufstellen eines zusätzlichen Zeltes nur nach Absprache.
  7. Ein Daueraufenthalt ist nicht erlaubt. Aufenthalte von mehr als drei aufeinanderfolgenden Wochen in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April müssen im Voraus angemeldet werden, um vom Campingplatz registriert zu werden.
  8. Wenn Ihr Verhalten in irgendeiner Form eine anhaltende Belästigung darstellt, führt dies zu einer offiziellen Verwarnung oder zur Beendigung des Platzes.
  9. Verbale oder körperliche Gewalt gegenüber anderen Gästen, dem Personal oder den Campingplatzbesitzern wird nicht geduldet. Wir haben das Recht, einem Gewalttäter den Zugang zum Campingplatz sofort zu verweigern.  

Standort und Gebäude:

  1. Jahres- und Saisonplätze sind nur für maximal 1 bewegliches Erholungsobjekt vorgesehen.
  2. Der Stellplatz und die Campingausrüstung müssen sauber und gut gepflegt sein.
  3. Jegliche Bauarbeiten/Erneuerungen/Änderungen an der Straße oder an der Außenanlage des Campingplatzes dürfen nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers des Campingplatzes durchgeführt werden. (Formular an der Rezeption) Keine Rücksprache bedeutet leider Stornierung.
  4. Zäune oder andere dichte Abschirmungen sind nicht erlaubt. Zäune dürfen nicht höher als 100 cm sein. Vollständige Holzzäune sind nicht erlaubt. Der drehbare Teil des Zauns (Lauftor oder max. 3 m breites Eingangstor) darf noch aus Holz oder ähnlichem bestehen. Andere Trennwände sollten Pflanzen sein oder werden (vorzugsweise immergrün). Poller mit (grüner) Gaze oder eventuell Doppelarmzäune sind erlaubt. Vorzugsweise mit Bepflanzung (Buche, portugiesischer Lorbeer usw.) drum herum. Zäune aus Hecken dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Campingplatzbesitzers errichtet werden.

  5. Veranda: nicht länger und/oder höher als die Wohneinheit, max. 3 m breit. Drei Seiten müssen offen bleiben, abgesehen von einer möglichen Brüstung. Die maximale Höhe des Geländers auf der Veranda beträgt 80 cm ab dem Bodenbelag. Ein Eckchalet darf 2 geschlossene Seiten haben. Eine aufrollbare Verandawand mit Segelmacherfenstern oder horizontal ausziehbarem Windschutz ist für sporadische Nutzung erlaubt.

  6. Erdarbeiten müssen immer in Absprache durchgeführt werden. Der Grund dafür ist das mögliche Vorhandensein von Kabeln, Rohren oder Abwasserkanälen.
  7. Gehweg und Gebäude: nicht mehr als ein ⅔ des Grundstücks. (inkl. Veranda)
  8. Zum Campingbereich benachbarter Stellplätze muss ein Feuerabstand von 3 Metern eingehalten werden.
  1.  Ein Schuppen: max. 12m2
  2. Die Gas-, Wasser- und Elektroinstallationen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Jahresstellplätze müssen unmittelbar nach dem Stromanschluss des Campingplatzes über einen funktionierenden Fehlerstromschutzschalter verfügen.
  3. Sie sind für die Absperrung des Brunnens und den Frostschutz Ihrer Campingausrüstung verantwortlich. Lecks auf Ihrer Seite des Wasserzählers und die daraus resultierenden Kosten sind Ihre Verantwortung.

Erlaubnis zum Bauen oder Renovieren

  1. Für Bau- oder Renovierungsarbeiten an der Außenseite der Wohneinheit oder auf dem Stellplatz ist eine Genehmigung des Campingplatzes erforderlich.
  2. Vereinbarte Abmessungen, Gestaltung, Materialien und ein verbindlicher Zeitplan.
  3. Die Zeiträume, in denen nicht gebastelt werden darf, betreffen die Monate Juni, Juli, August und die Maiferien sowie Himmelfahrt bis Pfingsten. Außerhalb der Hausarbeitszeiten muss die Wohnung vollständig aufgeräumt sein. Hausarbeiten, die länger als einen Winter dauern, sind nicht erlaubt.
  4. Änderungen, die ohne Genehmigung vorgenommen werden, sollten entfernt werden. Alle Orte werden in einem Fotoarchiv gespeichert.
  5. Nach der Umwandlung sollte dem Archiv ein Foto der neuen Situation hinzugefügt werden.

Verkauf, Austausch oder Beseitigung der Campingausrüstung

  1. Der Verkauf einer Wohneinheit ist nur mit Zustimmung des Eigentümers des Campingplatzes möglich und muss daher im Voraus abgesprochen werden.
  2. Bei der Aufstellung/Erneuerung darf die neue Campingausrüstung nicht älter als 10 Jahre sein.
  3. Potenzielle Käufer würden wir gerne vorher kennenlernen.
  4. Die Kündigung eines Jahresplatzes muss mindestens 2 Monate vor Beginn der nächsten Saison gemäß den Bedingungen von Hiswa-Recron schriftlich erfolgen. Der Stellplatz muss spätestens am 31. Dezember leer und eben übergeben werden. Wenn der Platz nicht vor dem 1. Januar übergeben wird, beginnt die Miete für die nächste Saison automatisch. Schotter oder Pflastersteine müssen ebenfalls entfernt werden.

  5. Wenn Sie Ihre Campingausrüstung ohne Rücksprache oder Genehmigung von uns verkaufen, gehen wir davon aus, dass die Campingausrüstung von dem von Ihnen gemieteten Platz entfernt wird.
  6. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Erholungsobjekt ordnungsgemäß versichert ist.

Grills und holzbefeuerte Öfen

  1. Wenn wegen der Trockenheit ein Schießverbot verhängt wird, werden wir es bekannt geben.
  2. Offenes Feuer ist verboten, Holzöfen müssen mit Funkenschutzvorrichtungen ausgestattet sein. Rauchabzüge in Erholungsobjekten müssen doppelwandig sein.
  3. Das Aufstellen neuer Holzöfen ist nicht mehr erlaubt; beim Verkauf einer Ferienimmobilie müssen die vorhandenen Holzöfen entfernt werden.
  4. Bei anhaltender Belästigung trotz Ermahnung sollte der Ofen entfernt werden.
  5. Die Lagerung von Brennholz sollte 2m3 nicht überschreiten.
  6. Das gebrannte Holz sollte sauber und trocken sein.
  7. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und schießen Sie nicht bei windstillem oder nebligem Wetter.

Aanpassen Reglement
Wir behalten uns das Recht vor, diese Bestimmungen zu ändern. Die Änderungen werden auf dieser Website veröffentlicht.